Die Stadt Frankfurt darf kein Cannabis im Modellprojekt verkaufen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat den Forschungsantrag der Stadt vorerst abgelehnt. Gegen den Bescheid wurde nach Angaben des Sozialdezernats unmittelbar Widerspruch eingelegt.
Mit dem auf fünf Jahre angelegten Modellversuch wollte die Stadt unter anderem testen, ob Cannabis in Fachgeschäften verkauft werden kann, um so den Schwarzmarkt einzudämmen. Der Versuch sollte medizinisch überwacht und vom Suchtexperten Professor Heino Stöver wissenschaftlich begleitet werden. Ein entsprechender Antrag war im Dezember 2024 gestellt worden.
Nach Auffassung der BLE seien regional und zeitlich begrenzte Modellvorhaben nicht von der ersten Säule des geltenden Konsumcannabisgesetz gedeckt, teilte ein Sprecher der BLE auf Anfrage mit. Um ein solches Vorhaben verwirklichen zu können, brauche es ein eigenes Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene unter Berücksichtigung von europa- und völkerrechtlichen Vorgaben.
„Cannabis ist in Deutschland laut Gesetz kein illegales Rauschmittel mehr, sondern ein Genussmittel – ähnlich wie Alkohol oder Tabak“, sagt Sozialdezernentin Elke Voitl (Die Grünen). Mit der Studie wolle die Stadt wissenschaftlich untersuchen, wie sich etwa das Gesundheitsverhalten von Konsumenten verändere, wenn sie ihr Cannabis legal in einem Fachgeschäft kaufen können. Dazu gebe es in Deutschland keine belastbare Datenlage. „Eine endgültige Ablehnung dieser Studie käme daher Dogmatikern und Ideologen zugute – nicht aber einer faktenbasierten und guten Gesundheitspolitik“, sagt Voitl.
Für das Pilotprojekt sollten registrierte Probanden in eigens eingerichteten Fachgeschäften legal Cannabisblüten und andere Produkte mit Tetrahydrocannabinol kaufen können. Nur gesunde, volljährige in Frankfurt lebende Konsumenten hätten an dem Versuch teilnehmen können. Regelmäßige Befragungen sowie Untersuchungen wären verpflichtend gewesen. Andere Menschen hätten die Fachgeschäfte nicht betreten dürfen, sagt Voitl. Und weiter: „Es geht nicht darum, wahllos Cannabis in der Stadt zu verkaufen.“
Umgesetzt werden sollte der Modellversuch von Sanity Group. Das Berliner Unternehmen betreibt bereits seit Dezember 2023 Fachgeschäfte bei einer vergleichbaren Pilotstudie in der Schweiz. Sanity Group teile die Rechtsauffassung der BLE nicht, teilt das Unternehmen mit. Die rechtlichen Grundlagen für den Forschungsantrag habe man durch ein externes Rechtsgutachten absichern lassen. „Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Forschungsklausel der Säule 1 des Konsumcannabisgesetzes sehr wohl eine Genehmigungsgrundlage für wissenschaftlich konzipierte Pilotprojekte bietet“, sagt Finn Hänsel, Gründer und Geschäftsführer von Sanity Group. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs behalte sich das Unternehmen vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Die vorläufige Ablehnung des Modellversuchs gilt laut Stadt Frankfurt auch für die Stadt Hannover, die sich ebenfalls an der Studie beteiligen wollte.